ESSENSZUSCHUSS 2026

Was Arbeitgeber wissen sollten

Ab dem 1. Januar 2026 können Unternehmen ihre Mitarbeitenden weiterhin mit einem steuerlich begünstigten Essenszuschuss unterstützen. Dieser setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Amtlicher Sachbezugswert: Der gesetzlich festgelegte Betrag für arbeitstägliche Mahlzeiten, der jährlich an die Verbraucherpreise angepasst wird
  • Arbeitgeberzuschuss: Ein freiwilliger, steuerfreier Zuschlag, den der Arbeitgeber zusätzlich gewähren kann.
  • Frühstück: 2,37 EUR pro Arbeitstag
  • Mittag-/Abendessen: 4,57 EUR pro Arbeitstag

Maximaler Essenszuschuss pro Tag:
Arbeitgeber können bis zu 7,67 EUR pro Arbeitstag gewähren (4,57 EUR Sachbezugswert + 3,10 EUR Zuschuss).


Der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen und gilt für eine Mahlzeit pro Tag.

Sachbezugswerte 2026

Frühstück: 2,37 EUR pro Arbeitstag

Mittag-/Abendessen: 4,57 EUR pro Arbeitstag 

Maximaler Essenszuschuss pro Tag:
Arbeitgeber können bis zu 7,67 EUR pro Arbeitstag gewähren (4,57 EUR Sachbezugswert + 3,10 EUR Zuschuss).
Der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen und gilt für eine Mahlzeit pro Tag.

Steuerliche Behandlung

Der Pflichtanteil (4,57 EUR) wird vom Arbeitgeber übernommen und pauschal mit 25 % versteuert.

Der freiwillige Zuschuss (3,10 EUR) bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Abrechnung=Easy

Der Essenszuschuss kann im Business-Kitchen-Bestellsystem hinterlegt werden. Die Abrechnung erfolgt einfach über den Export in Ihre Buchhaltung.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.