ESSENSZUSCHUSS 2026
Was Arbeitgeber wissen sollten
Ab dem 1. Januar 2026 können Unternehmen ihre Mitarbeitenden weiterhin mit einem steuerlich begünstigten Essenszuschuss unterstützen. Dieser setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Amtlicher Sachbezugswert: Der gesetzlich festgelegte Betrag für arbeitstägliche Mahlzeiten, der jährlich an die Verbraucherpreise angepasst wird
- Arbeitgeberzuschuss: Ein freiwilliger, steuerfreier Zuschlag, den der Arbeitgeber zusätzlich gewähren kann.
- Frühstück: 2,37 EUR pro Arbeitstag
- Mittag-/Abendessen: 4,57 EUR pro Arbeitstag
Maximaler Essenszuschuss pro Tag:
Arbeitgeber können bis zu 7,67 EUR pro Arbeitstag gewähren (4,57 EUR Sachbezugswert + 3,10 EUR Zuschuss).
Der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen und gilt für eine Mahlzeit pro Tag.
Sachbezugswerte 2026
Frühstück: 2,37 EUR pro Arbeitstag
Mittag-/Abendessen: 4,57 EUR pro Arbeitstag
Maximaler Essenszuschuss pro Tag:
Arbeitgeber können bis zu 7,67 EUR pro Arbeitstag gewähren (4,57 EUR Sachbezugswert + 3,10 EUR Zuschuss).
Der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen und gilt für eine Mahlzeit pro Tag.
Steuerliche Behandlung
Der Pflichtanteil (4,57 EUR) wird vom Arbeitgeber übernommen und pauschal mit 25 % versteuert.
Der freiwillige Zuschuss (3,10 EUR) bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Abrechnung=Easy
Der Essenszuschuss kann im Business-Kitchen-Bestellsystem hinterlegt werden. Die Abrechnung erfolgt einfach über den Export in Ihre Buchhaltung.
